Der Tätigkeitsschwerpunkt der zivilrechtlich geprägten Kanzlei von Rechtsanwalt Johannes Engel liegt im Maklerrecht. Dies ist begründet in einer stark ausgeprägten Verbindung zu Organisationen und Berufsverbänden der Immobilienwirtschaft und führt zu einer stetigen Weiterentwicklung der Fachkompetenz. Neben Privatkunden berät RA Engel in seiner Eigenschaft als Syndikus des IVD Mitte (Immobilienverband Deutschland - IVD, Verband der Immobilienberater, Immobilienmakler, Hausverwalter und Sachverständigen) rund 500 Maklerunternehmen, Banken und Institutionen in allen Fragen rund um das Immobilien- und Maklerrecht. Durch den regen Erfahrungsaustausch mit anderen Verbänden und Praktikern der Immobilienwirtschaft ist es möglich, neue rechtliche Entwicklungen wie z.B. Gesetzesvorhaben oder aber aktuelle Rechtsprechung schnellstmöglich zu erfassen und in der rechtsberatenden Tätigkeit sogleich zu berücksichtigen.