Tätigkeit

Tätigkeit

Der Tätigkeitsschwerpunkt der zivilrechtlich geprägten Kanzlei von Rechtsanwalt Johannes Engel liegt im Maklerrecht. Dies ist begründet in einer stark ausgeprägten Verbindung zu Organisationen und Berufsverbänden der Immobilienwirtschaft und führt zu einer stetigen Weiterentwicklung der Fachkompetenz. Neben Privatkunden berät RA Engel in seiner Eigenschaft als Syndikus des IVD Mitte (Immobilienverband Deutschland - IVD, Verband der Immobilienberater, Immobilienmakler, Hausverwalter und Sachverständigen) rund 500 Maklerunternehmen, Banken und Institutionen in allen Fragen rund um das Immobilien- und Maklerrecht. Durch den regen Erfahrungsaustausch mit anderen Verbänden und Praktikern der Immobilienwirtschaft ist es möglich, neue rechtliche Entwicklungen wie z.B. Gesetzesvorhaben oder aber aktuelle Rechtsprechung schnellstmöglich zu erfassen und in der rechtsberatenden Tätigkeit sogleich zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Johannes Engel, Frankfurt
Die hierdurch gewonnenen praktischen Erkenntnisse werden praxisnah an Immobilienkaufleute in Form von Seminaren, Vorträgen oder Schulungen weitergegeben. So hält RA Johannes Engel regelmäßig Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Maklerrecht, z.B. für den IVD und Maklerunternehmen, ab. Ebenso ist er bei Industrie- und Handelskammern und anderen Institutionen als Referent für Makler- sowie Wettbewerbsrecht aktiv, war zudem langjährig als Dozent für die Europäische Immobilien Akademie (EIA) im Schulungsbereich tätig. 

Seine herausgehobenen Kenntnisse im Maklerrecht durfte RA Johannes Engel in der Neuauflage des mehrbändigen Rechtskommentars "Soergel", der auch von Obergerichten sowie dem Bundesgerichtshof (BGH) für seine Entscheidungen herangezogen wird, einbringen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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